Lehrgang Trauerbegleitung
Voraussetzungen für den Lehrgang
- Laufende/abgeschlossene Ausbildung Lebens- und Sozialberater*in
- berufliche Tätigkeiten im Bereich Coaching, Training, Beratung, Psychologie oder Pädagogik, Ärzte/Ärztinnen,Seelsorger*innen,
Leiter*innen für Trauerfeiern, Trauerredner*innen und jene Personen, die im beruflichen Kontext mit Verlust, Trauer, Sterben und Tod zu tun
haben (z.B. Krankenpfleger*innen, Pflegedienstleiter*innen, Krankenhauspersonal usw.) - kostenloses Eignungsgespräch mit der Lehrgangsleitung
Voraussetzung für die Eintragung in die Expert*innenliste Trauerbegleitung der Wirtschaftskammer
(ausschließlich für LSB mit gültigem Gewerbeschein)
- Erfolgreicher Abschluss des Lehrganges
- Gewerbeberechtigung Lebens- und Sozialberatung
- Mindestens 5 Einheiten Einzelsupervision
- Nachweis über 40 dokumentierte Trauebegleitungs-Einheiten in 2 – 4 Beratungsfällen unter Supervision (ab Fortbildungsbeginn)
Zielgruppe
- Lebens- und Sozialberater*innen
- Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung
- Interessierte aus sozialen, pädagogischen und psychologischen Berufen, Wirtschafts- und Gesundheitsberufen
Abschluss
Mündliche Abschlussprüfung über die gelernten Inhalte anhand eines Praxisfalles, Abschlusspräsentation